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CBAM ist die Berichts- und Finanzpflicht des europäischen Importeurs. Für die Erstellung vierteljährlicher Berichte sind Kenntnisse über die technologischen Prozesse des Exporteurs erforderlich. Viele Importeure denken, sie könnten Meldeformulare „vom Schreibtisch aus“ erstellen, merken aber schnell, dass sie ohne geprüfte Informationen des Exporteurs ihrer Meldepflicht nicht nachkommen können. Dies kann dazu führen, dass der Bericht nicht rechtzeitig fertiggestellt wird oder aufgrund der Berechnung eines Durchschnittswerts falsche oder überhöhte Daten liefert. Im ersten Fall kann es zu Strafen kommen, im zweiten Fall zu einem überhöhten CBAM-Niveau im Hinblick auf Gebühren für die Emission importierter Produkte. In vielen Fällen kann dies dazu führen, dass der Exporteur seine Kunden verliert, wenn er die Berichterstattung seiner Kunden nicht mit zuverlässigen Daten untermauert. Daher bietet unser Unternehmen eine umfassende Prüfung, Validierung und Prüfung der Exporteursdaten zur Verwendung in Importeursberichten an. Auf diese Weise vermeiden Exporteure das Risiko, aus formalen Gründen die Zahl ihrer Kunden zu reduzieren.
Für eine umfassende Prüfung der von der CBAM-Berichterstattung abgedeckten Prozesse wenden Sie sich bitte an:

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